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Dienstag, 07. Februar 2012

Energieausweis

Unser Energieberater ist staatlich zertifiziert!

Ab dem 1. Januar 2009 hat der Gesetzgeber verbindlich für alle Wohngebäude und Eigentumswohnungen den Energieausweis zur Pflicht gemacht. Dieser muss beim Verkauf oder bei der Vermietung auf Wunsch vorgelegt werden. Unterschieden wird zwischen zwei verschiedenen Energieausweisen:

1. Der verbrauchsorientierte Energieausweis. Er basiert auf den durchschnittlichen Energiekosten für Heizung und Warmwasserbereitung der letzten drei Jahre. Zu Grunde gelegt werden die Rechnungen des Energieversorgers für das jeweilige Objekt oder die Wohnung.

2. Bei dem bedarfsorientierten Energieausweis muss der Jahresbedarf für Heizung, Warmwasserbereitung, Lüftung und Wärmeverlust der vorhandenen Bausubstanz und der Heizungsanlage durch einen zertifizierten Energieberater berechnet werden. Der bedarfsorientierte Energieausweis ist Pflicht für alle Wohngebäude, die bis 1978 erbaut wurden und nicht mehr als 4 Wohneinheiten haben. Ausnahmsweise können Sie für diese Gebäude auch den verbrauchsorientierten Energieausweis (s. Punkt 1) vorlegen, wenn dieser bis zum 30. 9. 2008 erstellt wurde. Danach entfällt die Wahlmöglichkeit.

Der Vorteil des bedarfsorientierten Energieausweises ist, dass Sie die energetische Qualität des Gebäudes erfahren und sinnvolle Verbesserungsmöglichkeiten aufgezeigt werden, mit welchen konkreten Maßnahmen die Energiekosten gesenkt werden können und der Wert Ihrer Immobilie langfristig gesteigert wird.

Haben Sie Fragen, dann sprechen Sie mit uns. Gern geben wir Ihnen weitere detailliere Informationen, vereinbaren Sie am besten einen Termin.

Berboth-Tipp:

Der Energieausweis ist Pflicht – Machen Sie eine Kür daraus, indem Sie unsere Fachkenntnis nutzen! So erfahren Sie den energetischen Zustand Ihrer Immobilie, was sich verbessern lässt und welche Kosten entstehen, damit der Wert erhalten bleibt.